Tesla Assisted Driving (TAD) in Deutschland: Zulassungsstatus

Ehemals FSD (Supervised) · Zuletzt aktualisiert:

In Prüfung

Status
In Prüfung
Datum
06.10.2026
Hinweis
BMV: Einigung mit Tesla (max. 10 % Geschwindigkeitstoleranz, Fahrer 100 % verantwortlich, Umbenennung in „Tesla Assisted Driving“). Deutschland unterstützt das EU-Verfahren; KBA prüft. Keine nationale Zulassung.
Quelle
BMV
Bevölkerung
83,4 Mio. (18,6 % der EU)
Geprüft
10.10.2026

Aktuelle Entwicklung

Laut heise/dpa sagte Minister Bilger am 06.10.2026, falls eine Verständigung auf EU-Ebene nicht gelinge, müsse man darüber sprechen, „was man in Deutschland tun könne“ – rechtlich eine nationale Anerkennung nach Art. 39 Abs. 5 VO (EU) 2018/858. Das KBA will laut heise ein Fahrzeug auch selbst erproben.

Quelle: heise (dpa), 06.10.2026

Deutschland im EU-Kontext

Aktuell ist Tesla Assisted Driving in 8 von 27 EU-Staaten national zugelassen; diese decken etwa 12,7 % der EU-Bevölkerung ab. Für eine EU-weite Zulassung muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten. Deutschland steht für 18,6 % der EU-Bevölkerung.

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Häufige Fragen zu TAD in Deutschland

Ist Tesla Assisted Driving in Deutschland zugelassen?

Nein, noch nicht (Stand 10.10.2026). Status: in Prüfung. BMV: Einigung mit Tesla (max. 10 % Geschwindigkeitstoleranz, Fahrer 100 % verantwortlich, Umbenennung in „Tesla Assisted Driving“). Deutschland unterstützt das EU-Verfahren; KBA prüft. Keine nationale Zulassung.

Was ist der Unterschied zwischen FSD und TAD?

Keiner in der Funktion: Tesla hat „Full Self-Driving (Supervised)“ am 9. Oktober 2026 in Europa in „Tesla Assisted Driving“ umbenannt. Es bleibt ein Assistenzsystem der SAE-Stufe 2. Mehr zur Umbenennung.

Wie kann TAD in Deutschland zugelassen werden?

Auf zwei Wegen: Deutschland kann die vorläufige niederländische Genehmigung national anerkennen (Art. 39 Abs. 5 VO (EU) 2018/858), oder die EU stimmt einer EU-weiten Zulassung zu. Für eine EU-weite Zulassung muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Status in anderen EU-Staaten