Tesla Assisted Driving (TAD) in Deutschland: Zulassungsstatus
Ehemals FSD (Supervised) · Zuletzt aktualisiert:
In Prüfung
- Status
- In Prüfung
- Datum
- 06.10.2026
- Hinweis
- BMV: Einigung mit Tesla (max. 10 % Geschwindigkeitstoleranz, Fahrer 100 % verantwortlich, Umbenennung in „Tesla Assisted Driving“). Deutschland unterstützt das EU-Verfahren; KBA prüft. Keine nationale Zulassung.
- Quelle
- BMV
- Bevölkerung
- 83,4 Mio. (18,6 % der EU)
- Geprüft
- 10.10.2026
Aktuelle Entwicklung
Laut heise/dpa sagte Minister Bilger am 06.10.2026, falls eine Verständigung auf EU-Ebene nicht gelinge, müsse man darüber sprechen, „was man in Deutschland tun könne“ – rechtlich eine nationale Anerkennung nach Art. 39 Abs. 5 VO (EU) 2018/858. Das KBA will laut heise ein Fahrzeug auch selbst erproben.
Quelle: heise (dpa), 06.10.2026
Deutschland im EU-Kontext
Aktuell ist Tesla Assisted Driving in 8 von 27 EU-Staaten national zugelassen; diese decken etwa 12,7 % der EU-Bevölkerung ab. Für eine EU-weite Zulassung muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten. Deutschland steht für 18,6 % der EU-Bevölkerung.
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Häufige Fragen zu TAD in Deutschland
Ist Tesla Assisted Driving in Deutschland zugelassen?
Nein, noch nicht (Stand 10.10.2026). Status: in Prüfung. BMV: Einigung mit Tesla (max. 10 % Geschwindigkeitstoleranz, Fahrer 100 % verantwortlich, Umbenennung in „Tesla Assisted Driving“). Deutschland unterstützt das EU-Verfahren; KBA prüft. Keine nationale Zulassung.
Was ist der Unterschied zwischen FSD und TAD?
Keiner in der Funktion: Tesla hat „Full Self-Driving (Supervised)“ am 9. Oktober 2026 in Europa in „Tesla Assisted Driving“ umbenannt. Es bleibt ein Assistenzsystem der SAE-Stufe 2. Mehr zur Umbenennung.
Wie kann TAD in Deutschland zugelassen werden?
Auf zwei Wegen: Deutschland kann die vorläufige niederländische Genehmigung national anerkennen (Art. 39 Abs. 5 VO (EU) 2018/858), oder die EU stimmt einer EU-weiten Zulassung zu. Für eine EU-weite Zulassung muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.
Status in anderen EU-Staaten
- Niederlande Zugelassen (national)
- Litauen Zugelassen (national)
- Estland Zugelassen (national)
- Dänemark Zugelassen (national)
- Belgien Zugelassen (national)
- Slowenien Zugelassen (national)
- Tschechien Zugelassen (national)
- Kroatien Zugelassen (national)
- Slowakei Angekündigt
- Schweden In Prüfung
- Finnland In Prüfung
- Frankreich In Prüfung
- Italien In Prüfung
- Spanien In Prüfung
- Griechenland In Prüfung
- Irland In Prüfung
- Ungarn Keine Info / offen
- Polen Keine Info / offen
- Rumänien Keine Info / offen
- Portugal Keine Info / offen
- Österreich Keine Info / offen
- Bulgarien Keine Info / offen
- Lettland Keine Info / offen
- Zypern Keine Info / offen
- Luxemburg Keine Info / offen
- Malta Keine Info / offen