Tesla Assisted Driving (TAD) in Kroatien: Zulassungsstatus

Ehemals FSD (Supervised) · Zuletzt aktualisiert:

Zugelassen (national)

Status
Zugelassen (national)
Datum
29.09.2026
Hinweis
Typgenehmigungsbehörde DZM erkennt die RDW-Genehmigung an (laut HINA/N1).
Quelle
N1 (HINA)
Bevölkerung
3,9 Mio. (0,9 % der EU)
Geprüft
10.10.2026

Kroatien im EU-Kontext

Aktuell ist Tesla Assisted Driving in 8 von 27 EU-Staaten national zugelassen; diese decken etwa 12,7 % der EU-Bevölkerung ab. Für eine EU-weite Zulassung muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten. Kroatien steht für 0,9 % der EU-Bevölkerung.

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Häufige Fragen zu TAD in Kroatien

Ist Tesla Assisted Driving in Kroatien zugelassen?

Ja. Kroatien hat die vorläufige niederländische Typgenehmigung am 29.09.2026 national anerkannt. Das System (früher „FSD (Supervised)“) darf dort genutzt werden – der Fahrer bleibt jederzeit verantwortlich.

Was ist der Unterschied zwischen FSD und TAD?

Keiner in der Funktion: Tesla hat „Full Self-Driving (Supervised)“ am 9. Oktober 2026 in Europa in „Tesla Assisted Driving“ umbenannt. Es bleibt ein Assistenzsystem der SAE-Stufe 2. Mehr zur Umbenennung.

Wie kann TAD in Kroatien zugelassen werden?

Auf zwei Wegen: Kroatien kann die vorläufige niederländische Genehmigung national anerkennen (Art. 39 Abs. 5 VO (EU) 2018/858), oder die EU stimmt einer EU-weiten Zulassung zu. Für eine EU-weite Zulassung muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.

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