Tesla Assisted Driving (TAD) in den Niederlanden: Zulassungsstatus

Ehemals FSD (Supervised) · Zuletzt aktualisiert:

Zugelassen (national)

Status
Zugelassen (national)
Datum
10.04.2026
Hinweis
RDW erteilt vorläufige EU-Typgenehmigung (UN R171 / Art. 39 VO (EU) 2018/858) – Grundlage aller weiteren nationalen Anerkennungen.
Quelle
RDW
Bevölkerung
17,9 Mio. (4,0 % der EU)
Geprüft
10.10.2026

Niederlande im EU-Kontext

Aktuell ist Tesla Assisted Driving in 8 von 27 EU-Staaten national zugelassen; diese decken etwa 12,7 % der EU-Bevölkerung ab. Für eine EU-weite Zulassung muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten. Die Niederlande stehen für 4,0 % der EU-Bevölkerung.

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Häufige Fragen zu TAD in den Niederlanden

Ist Tesla Assisted Driving in den Niederlanden zugelassen?

Ja. Die niederländische Behörde RDW hat am 10.04.2026 die vorläufige Typgenehmigung erteilt; die Niederlande waren das erste Land. Das System darf nur unter ständiger Aufsicht des Fahrers genutzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen FSD und TAD?

Keiner in der Funktion: Tesla hat „Full Self-Driving (Supervised)“ am 9. Oktober 2026 in Europa in „Tesla Assisted Driving“ umbenannt. Es bleibt ein Assistenzsystem der SAE-Stufe 2. Mehr zur Umbenennung.

Wie kann TAD in den Niederlanden zugelassen werden?

Die niederländische Behörde RDW hat die vorläufige Typgenehmigung selbst erteilt (Art. 39 VO (EU) 2018/858); andere Staaten können sie national anerkennen. Für eine EU-weite Zulassung muss der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.

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